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Unsere Geschichte

1850

Gegen Ende des Jahres 1850 wurde in Bozen, inspiriert durch das Wort von Pater Zagler, eine umfangreiche Sammlung organisiert: Es wurde die Errichtung eines „Armenversorgungshauses“ geplant.

1863

Im Jahr 1863 wurde vom Gemeinderat die Ausarbeitung der Gründungsurkunde genehmigt, die wichtige Bestimmungen enthielt, darunter:

  • Zweck der Stiftung: „den Armen und Arbeitsunfähigen der Stadt Bozen die angemessene Unterkunft zu verschaffen und, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, auch Kleidung und Nahrung bereitzustellen“
  • Zugewiesenes Kapital: 9.448 Gulden und 29 Kronen
  • Zugelassen: nur Angehörige der Stadt Bozen, ohne jegliche Unterscheidung zwischen Katholiken und Nichtkatholiken
  • Aufnahmekriterien: Bedürftigkeit, Verdienst und gutes Benehmen

Bereits Ende 1863 konnte das Haus die ersten Armen und Arbeitsunfähigen aufnehmen: Das Gebäude in der Rauschertorgasse bestand aus einem Erdgeschoss und zwei oberen Stockwerken und wurde unter den Schutz von St. Josef gestellt.

1866

Im Jahr 1866 erhielt das Haus auch seine volle finanzielle Sicherheit dank des testamentarischen Vermächtnisses einer Bozner Dame namens Wilhelmine Grätzl von Kofler.

1873

Im Jahr 1873 beherbergte das Haus 56 ältere Menschen, die von drei Betreuern versorgt wurden. Es gab eine große Nachfrage nach Aufnahmeplätzen von vielen älteren Boznern, die diese Institution, die wirklich einzigartig in ihrer Art war, sehr schätzten:

  • Es war geräumig, sauber und einladend
  • Es bereitete seinen Gästen Freude, die dort friedliche und ruhige Tage verbrachten
  • Es bot eine beneidenswerte Versorgung, sowohl materiell als auch psychologisch
  • Es stellte den älteren Menschen einen idealen Ort für die letzte Phase eines harten und arbeitsreichen Lebens zur Verfügung

1927

Im Jahr 1927 wurde die Institution in der Rauschertorgasse in eine IPAB (Öffentliche Einrichtung für Hilfe und Wohltätigkeit) umgewandelt und der Wohltätigkeitskongregation (später Gemeindehilfswerk genannt) zur Verwaltung übergeben. Seit 1990 hat die Stiftung ihre eigene institutionelle Autonomie und eine eigene Satzung.

Mit dem Regionalgesetz Nr. 7 vom 21.09.2005 erhielten die IPAB die Bezeichnung „Öffentliche Dienstleistungsunternehmen für Personen“.

Die Organe der Stiftung

Die Organe der Stiftung La Roggia sind:

  • Der Verwaltungsrat
  • Der/Die Präsident/Präsidentin
  • Der/Die Direktor/Direktorin
  • Der Rechnungsprüfer

Der Verwaltungsrat besteht aus:

  • Präsident:
    Dr. Claudio Lucchin
  • Vizepräsident:
    Rechtsanwalt Thomas Tiefenbrunner
  • Mitglieder:
    Prof. Francamaria Carriglio, Dr. Edoardo Mori, Dr. Corrado Finocchiaro

Der Verwaltungsrat legt die Richtlinien, Ziele und Programme fest, die umgesetzt werden sollen, und überprüft die Übereinstimmung der Ergebnisse der Verwaltungsführung mit den erteilten allgemeinen Direktiven, die Führung des Unternehmens und die entsprechenden Ergebnisse. Er bestimmt die politisch-administrative Ausrichtung des Unternehmens und übt die ihm durch die Satzung und die geltende Gesetzgebung übertragenen Funktionen aus.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Mandat mit Loyalität und Sorgfalt aus, nach dem Grundsatz der Zusammenarbeit und ausschließlich zum Zwecke der Verfolgung der Ziele und Zwecke des Unternehmens.

Der Präsident

Der Präsident des Verwaltungsrats hat die gesetzliche Vertretung des Unternehmens; er pflegt die institutionellen Beziehungen zu den anderen Akteuren des integrierten Systems von sozialen und sozio-sanitären Maßnahmen und Dienstleistungen, zu den Nutzern und deren Vertretungen sowie zu den lokalen Gemeinschaften; er gibt Impulse und fördert die Unternehmensstrategien.

Die Direktorin

Dr. Paola Clary
Die Leitung und die Verwaltungstätigkeit des Unternehmens werden der Direktorin übertragen, die für die Organisation der personellen, instrumentellen und Kontrollressourcen zuständig ist. In Bezug auf die vom Verwaltungsrat festgelegten Ziele und allgemeinen Richtlinien für die Verwaltungstätigkeit und im Rahmen der zugewiesenen Ressourcen und übertragenen Zuständigkeiten ist die Direktorin für die administrative Korrektheit sowie die Effizienz und Effektivität der Verwaltung verantwortlich.

Der Alleinprüfer

Der Alleinprüfer, Dr. Piergiuseppe Nicoletti, übt die Kontrolle über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung aus, überwacht die Korrektheit der wirtschaftlichen und finanziellen Verwaltung des Unternehmens und führt alle weiteren im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Aufgaben durch.

Unsere Prinzipien

Vorbemerkung: Unsere Residenz nimmt ältere Menschen auf, die entweder in den Ranglisten des Sozialdienstes Bozen (90% der Betten) oder in der Rangliste der FONDAZIONE LA ROGGIA (10% der Betten) mit mindestens der Pflegestufe 1 eingetragen sind.

Unsere Mission

Die Mission der Residenz für Senioren A.P.S.P. FONDAZIONE LA ROGGIA ist die ständige Aufmerksamkeit für ältere Menschen durch die kontinuierliche Verbesserung der Lebensqualität, der angebotenen Dienstleistungen, deren Erweiterung und ständige Anpassung an neue Gegebenheiten und Bedürfnisse im Rahmen einer ständigen Beziehung zum Gebiet.

Bewohner

  • Wir arbeiten für das Wohlbefinden, verstanden im globalen Sinne, der Bewohner unserer Seniorenresidenz.
  • Unsere Betreuung basiert auf wissenschaftlich anerkannten Modellen.
  • Wir respektieren die Individualität, die Privatsphäre und die Würde der Person, ohne zu urteilen oder zu bewerten.
  • Es ist unser Anliegen, die Biografie, den sozialen Status und die Meinungen unserer Bewohner zu kennen und zu respektieren.
  • Wir unterstützen, dass unsere Bewohner ihre Autonomie, ihre Gewohnheiten und ihr Selbstbestimmungsrecht so lange wie möglich beibehalten.
  • Wir bieten unseren Bewohnern professionelle Beratung und versuchen, sie zu motivieren, aktiv an allen Pflegephasen teilzunehmen.
  • Wir vermeiden Zwangsmaßnahmen unsererseits.
  • Wir fördern die Gesundheit der Bewohner, um ihre Fähigkeiten (kognitiv, psychisch, physisch und sozial) so lange wie möglich zu erhalten und/oder wiederherzustellen.
  • Wir sind uns jedoch bewusst, dass es nicht immer möglich ist, die Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen.
  • Wir verpflichten uns, eine angemessene Betreuung zu gewährleisten, damit die betreute Person Krankheiten und Krisen besser akzeptieren kann und bis zum Tod würdevoll leben kann.
  • Wir informieren die Bewohner angemessen über alle Angelegenheiten, die sie betreffen.

Mitarbeiter

  • Wir kennen und respektieren unsere Rechte und Pflichten.
  • Wir arbeiten kompetent und verantwortungsvoll im Einklang mit den organisatorischen Grundsätzen.
  • Wir verpflichten uns, unsere beruflichen Fähigkeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln.
  • Wir sind offen für neue Ideen und Vorschläge und setzen diese zur Verbesserung des Dienstes um.
  • Wir kennen unsere Rolle und respektieren die der anderen Fachkräfte.
  • Wir arbeiten mit den anderen Fachkräften und mit jedem einzelnen Kollegen zusammen.
  • Die Kommunikation unter den Mitarbeitern ist vollständig, offen und konstruktiv.

Familienangehörige und Freunde der Bewohner

  • Wir unterstützen die Kontinuität der Beziehung zwischen dem Bewohner, seinen Familienangehörigen, Freunden und Bekannten.
  • Wir enthalten uns jeglicher Beurteilung und Bewertung der Besonderheiten der privaten Beziehungen der Bewohner.
  • Besuche sind willkommen.
  • Vorschläge und Beschwerden sind nützliche Informationen für eine kontinuierliche Verbesserung.

Freiwillige

  • Wir fördern die Zusammenarbeit mit Freiwilligen und Vereinen.
  • Wir erarbeiten gemeinsam mit ihnen und unter Berücksichtigung der persönlichen Neigungen und Vorlieben die Arbeitsprogramme.

Praktikanten

  • Wir verpflichten uns, Praktikanten aufzunehmen und sie in ihrem Ausbildungsweg zu unterstützen.
  • Wir sind uns bewusst, dass unser Verhalten gegenüber den Bewohnern und Kollegen für sie eine didaktische Bedeutung hat.

Externe Beziehungen

  • Wir pflegen gute Beziehungen unter Berücksichtigung unserer Qualitätskriterien.

Kontext

  • Das Unternehmen nutzt seine Ressourcen und Vermögenseinkünfte, um Dienstleistungen zu erbringen, die das beste Verhältnis zwischen Qualität und Kosten gewährleisten.
  • Die wirtschaftliche, finanzielle und vermögensrechtliche Verwaltung des Unternehmens richtet sich nach den Grundsätzen der Wirksamkeit, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und des Haushaltsausgleichs.
  • Die im Rahmen der Buchhaltung angewandten Instrumente, Kriterien und Verfahren sind auf maximale Transparenz ausgerichtet.